Regenwassernutzung
und
Stromausfall
Von J. Mang am 24.Jan.2000
14:05
der einbau einer regenwassernutzungsanlage ist ja bekanntlich eine ökologisch sinnvolle angelegenheit. neben privathaushalten wird dies ja auch für öffentliche gebäude vorgeschlagen. durch eine elekrisch betriebene pumpe wird das regenwasser in ein separates leitungssystem gefördert und stellt somit den nötigen bedarf für toilettenspülung oder eine grünflächenbewässerung zur verfügung.
was passiert allerdings, wenn plötzlich der strom ausfällt? dies kann kurzfristig oder sogar für mehrere stunden passieren. in diesem fall läßt sich die regenwasseranlage (pumpe) ja nicht mehr betreiben und ein gang auf das "örtchen" ist nicht mehr möglich.
welche möglichkeiten hat nun ein planer, trotzdem eine ausreichende versorgung der toilettenspülungen zu gewährleisten? ist es zulässig, mit einer umfahrung die anlage zu umgehen und somit bei versorgung sicherzustellen? wenn dies nicht zulässig ist, welche möglichkeiten sind noch zulässig?
Die Problematik des Ausfalls der Toilettenspülung bei Regenwassernutzungsanlagen in öffentlichen Gebäuden ist mir bekannt. Hierfür steht auch eine sinnvolle Lösung bereit.
Die DIN 1988, Teil 4 regelt die Schnittstelle zwischen Regenwasser und Trinkwasser sehr streng. Den Begriff "Regenwasser" gibt es in der DIN zwar nicht, es muß aber in die Gefährdungsklasse 5 eingestuft werden (angeblich schlimmer als radioaktives Abwasser)., was von Fachleuten und durch viele wissenschaftliche Arbeiten nicht nachvollziehbar ist.
Nach dieser DIN darf Trinkwasser nur drucklos über einen "freien Auslauf" in Betriebssysteme für Regenwasser eingespeist werden. Der Rohrunterbrecher Bauart A1 wurde durch den DVGW in einer TWIN ebenfalls nicht zugelassen. Die Verwendung von z.B. Systemtrennern und anderen Sicherheitseinrichtungen ist ausgeschlossen, wodurch eine "Umfahrung" der RWNA mit direkter Einspeisung in das Betriebswassernetz nicht möglich ist.
Die Lösung für eine 100%-ige Versorgungssicherheit stellt ein doppeltes Rohrleitungssystem dar, wie ich es in der Skizze einer Anlage schematisch dargestellt habe.
Hierbei werden für
die
Toilettenanlage 2 Steigleitungen verlegt, eine für Trinkwasser und
die zweite für Betriebswasser. Die Spülkästen werden
jeweils
mit einem 2. Schwimmerventil ausgerüstet. In die Steigleitung wird
zentral ein Magnetventil, stromlos geöffnet, eingebaut, das mit
dem
Schaltautomat der der
Versorgungspumpe gekoppelt
ist.
Urinale werden analog zum
WC über einen Hochspülkasten mit 2 Schwimmerventilen
versorgt.
Eine Trinkwassernachspeisung entfällt bei diesem System.
Bei Wasseranforderung
durch
ein WC wird die Versorgungspumpe über den Pumpenschaltautomat
gestartet
und das Trinkwasser-Magnetventil geschlossen. Der Schließvorgang
des Magnetventiles erfolgt durch den Schaltautomaten verzögert,
erst
durch den Druckabfall in der Betriebswasserleitung, wodurch am Anfang
sowohl etwas Trink- wie
auch Betriebswasser in den Spülkasten gelangen und somit eine
ungewünschte
Stagnation in der Trinkwasserleitung vermieden wird.
Bei einer Störung der Pumpe (Trockenlaufschutz, Stromausfall, Pumpendefekt) wird durch den Pumpenschaltautomat der Stromkreis zur Pumpe, wie auch zu dem Magnetventil nicht geschlossen. Das Magnetventil bleibt geöffnet und die Versorgung der Spülkästen erfolgt über den natürlichen Wasserdruck nur mit Trinkwasser.
Bei der Ausrüstung
von
Spülkästen mit einem 2. Schwimmerventil ist der Bauherr
darüber
zu informieren, daß der Spülkasten derzeit noch seine
Bauartzulassung
verliert, was aber keinen Bestimmungen widerspricht, da keine
Bauartzulassung
vorgeschrieben ist (nicht zu verwechseln mit der Bauartzulassung bei
Kfz).