Frage:

Regenwassernutzung und Stromausfall
Von J. Mang am 24.Jan.2000 14:05

der einbau einer regenwassernutzungsanlage ist ja bekanntlich eine ökologisch sinnvolle angelegenheit. neben privathaushalten wird dies ja auch für öffentliche gebäude vorgeschlagen. durch eine elekrisch betriebene pumpe wird das regenwasser in ein separates leitungssystem gefördert und stellt somit den nötigen bedarf für toilettenspülung oder eine grünflächenbewässerung zur verfügung.

was passiert allerdings, wenn plötzlich der strom ausfällt? dies kann kurzfristig oder sogar für mehrere stunden passieren. in diesem fall läßt sich die regenwasseranlage (pumpe) ja nicht mehr betreiben und ein gang auf das "örtchen" ist nicht mehr möglich.

welche möglichkeiten hat nun ein planer, trotzdem eine ausreichende versorgung der toilettenspülungen zu gewährleisten? ist es zulässig, mit einer umfahrung die anlage zu umgehen und somit bei versorgung sicherzustellen? wenn dies nicht zulässig ist, welche möglichkeiten sind noch zulässig?



Die Experten-Antwort von Detlev Steinle

Die Problematik des Ausfalls der Toilettenspülung bei Regenwassernutzungsanlagen in öffentlichen Gebäuden ist mir bekannt. Hierfür steht auch eine sinnvolle Lösung bereit.

Die DIN 1988, Teil 4 regelt die Schnittstelle zwischen Regenwasser und Trinkwasser sehr streng. Den Begriff "Regenwasser" gibt es in der DIN zwar nicht, es muß aber in die Gefährdungsklasse 5 eingestuft werden (angeblich schlimmer als radioaktives Abwasser)., was von Fachleuten und durch viele wissenschaftliche Arbeiten nicht nachvollziehbar ist.

Nach dieser DIN darf Trinkwasser nur drucklos über einen "freien Auslauf" in Betriebssysteme für Regenwasser eingespeist werden. Der Rohrunterbrecher Bauart A1 wurde durch den DVGW in einer TWIN ebenfalls nicht zugelassen. Die Verwendung von z.B. Systemtrennern und anderen Sicherheitseinrichtungen ist ausgeschlossen, wodurch eine "Umfahrung" der RWNA mit direkter Einspeisung in das Betriebswassernetz nicht möglich ist.

Die Lösung für eine 100%-ige Versorgungssicherheit stellt ein doppeltes Rohrleitungssystem dar, wie ich es in der Skizze einer Anlage schematisch dargestellt habe.

Hierbei werden für die Toilettenanlage 2 Steigleitungen verlegt, eine für Trinkwasser und die zweite für Betriebswasser. Die Spülkästen werden jeweils mit einem 2. Schwimmerventil ausgerüstet. In die Steigleitung wird zentral ein Magnetventil, stromlos geöffnet, eingebaut, das mit dem Schaltautomat der der
Versorgungspumpe gekoppelt ist.
Urinale werden analog zum WC über einen Hochspülkasten mit 2 Schwimmerventilen versorgt. Eine Trinkwassernachspeisung entfällt bei diesem System.

Bei Wasseranforderung durch ein WC wird die Versorgungspumpe über den Pumpenschaltautomat gestartet und das Trinkwasser-Magnetventil geschlossen. Der Schließvorgang des Magnetventiles erfolgt durch den Schaltautomaten verzögert, erst durch den Druckabfall in der Betriebswasserleitung, wodurch am Anfang
sowohl etwas Trink- wie auch Betriebswasser in den Spülkasten gelangen und somit eine ungewünschte Stagnation in der Trinkwasserleitung vermieden wird.

Bei einer Störung der Pumpe (Trockenlaufschutz, Stromausfall, Pumpendefekt) wird durch den Pumpenschaltautomat der Stromkreis zur Pumpe, wie auch zu dem Magnetventil nicht geschlossen. Das Magnetventil bleibt geöffnet und die Versorgung der Spülkästen erfolgt über den natürlichen Wasserdruck nur mit Trinkwasser.

Bei der Ausrüstung von Spülkästen mit einem 2. Schwimmerventil ist der Bauherr darüber zu informieren, daß der Spülkasten derzeit noch seine Bauartzulassung verliert, was aber keinen Bestimmungen widerspricht, da keine Bauartzulassung vorgeschrieben ist (nicht zu verwechseln mit der Bauartzulassung bei Kfz).



Nachtrag der Redaktion:
Seit 1.4.2002 ist eine neue Norm für Planung und Bau von Regenwassernutzungsanlagen in Kraft getreten, die DIN 1989, Teil 1.
In dieser DIN ist ein doppelter Rohrleitungsanschluß wie zuvor beschrieben, nicht vorgesehen. Bei öffentlichen Anlagen sollen nach DIN 1989 nur noch Hybridanlagen gebaut werden, die aber keine Versorgungssicherheit bei Stromausfall bieten. Das Schwimmerventil im Spülkasten muß gem. der DIN 1988, Teil 4 mind. einem Rohrunterbrecher A1 entsprechen, der für Regenwassernutzungsanlagen nach dieser DIN ebenfalls zulässig ist.
Wenn eine Anlage mit doppeltem Rohrsystem gebaut werden soll, muß daher zwischen Installateur und Bauherr ausdrücklich (schriftlich) vereinbart werden, daß diese Anlage nicht der DIN 1989 entspricht.