Abwassergebühren
Michael Rabold am
15.09.2002
Ich bin dabei eine
Regenwassernutzungsanlage
in mein neues Haus einzubauen. Die Stadtwerke wollen nach
Fertigstellung
eine Wasseruhr in das system einbauen um für jeden Kubikmeter
Regenwasser
was in das Abwassersystem eingeleitet wird Abwassergebühren zu
verlangen.
Ist das Rechtens?
Jede Gemeinde hat bei
Abwassergebühren
die alleinige Gebührenhoheit und erstellt eine eigene
Abwassersatzung.
Je nach Abwassersatzung können eingeleitetes Regenwasser
(Oberflächenwasser),
auch nach Nutzung durch eine Regenwassernutzungsanlage, erfasst und zu
Gebühren herangezogen werden. Wenn der Betreiber einer
Regenwassernutzungsanlage
durch die Gebührenerhebung gegenüber anderen
Grunstücksbesitzern
ohne Regenwassernutzungsanlage nicht benachteiligt wird, oder keine
Doppelberechnung
erfolgt, ist im Grundsatz gegen eine solche Gebührenerhebung
nichts
einzuwenden, da für die Gebühr auch eine Leistung erfolgt
(Abwasserentsorgung
und Reinigung). Lediglich in den Fällen, wo bei einer
Mischkanalisation
das Oberflächenwasser gratis entsorgt wird halte ich eine
Gebührenerfassung
von Regenwassernutzungsanlagen juristisch für bedenklich.
Inwieweit die
Abwassersatzung
und Gebührenerhebung Ihrer Gemeinde juristisch korrekt ist, kann
und
darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur durch einen Rechtsanwalt
geprüft
werden.
Grundsätzlich ist
beim
Einbau von Wasseruhren in eine Regenwassernutzungsanlage darauf zu
achten,
daß die Wasseruhr so eingebaut wird, daß
ausschließlich
das Wasser erfasst wird, das für Toilette und Waschmaschiene
genutzt
und anschließend in den Kanal abgeleitet wird (hinter dem Abzweig
zur Gartenzapfstelle). Ferner muß in die Trinkwassernachspeisung
eine zusätzliche Wasseruhr eingebaut werden, um eine
Doppelberechnung
für das Nachspeisewasser aus bereits erfasstem Trinkwasser zu
vermeiden.
Meine Frage geht an den
Experten
D. Steinle, der u.a. ausführt:"Lediglich in den Fällen, wo
bei
einer Mischkanalisation das Oberflächenwasser gratis entsorgt
wird,
halte ich eine Gebührenerfassung von Regenwassernutzungsanlagen
juristisch
für bedenklich."
Diese Experten-Meinung ist
mir unverständlich. Die Gemeinde veranlagt nach dem
"Frischwassermaßstab".
Dieser reduziert sich durch eine Regenwassernutzung. Gleichwohl leitet
der Grundstückseigentümer Schmutzwasser in die Kanalisation
ab,
das nicht erfaßt wird (!!).
Durch nachlesen des Fachartikels in meinem Ratgeber unter der Rubrik "Gebühren" kommt man schnell auf die Antwort.
Hier ein Zitat aus dem
Artikel:
"In den Kanal
eingeleitetes
Regenwasser ist nach der Nutzung (durch eine Regenwasseranlage) immer
noch
das gleiche Abwasser wie beim Regenereignis. Es wird lediglich
verzögert
und in kleinen Portionen in die Kanalisation abgegeben. Die Nutzung des
Wassers ist bei der Kostenbetrachtung unerheblich, eigentlich sogar
positiv,
da zum einen das Dachablaufwasser sich in der Kanalisation ohnehin
vermischt
und zum anderen das Klärwerk genutztes, bzw. unverdünntes
Abwasser
besser verarbeiten kann."