Frage:

Abwassergebühren
Michael Rabold am 15.09.2002

Ich bin dabei eine Regenwassernutzungsanlage in mein neues Haus einzubauen. Die Stadtwerke wollen nach Fertigstellung eine Wasseruhr in das system einbauen um für jeden Kubikmeter Regenwasser was in das Abwassersystem eingeleitet wird Abwassergebühren zu verlangen.
Ist das Rechtens?



Die Experten-Antwort von Detlev Steinle

Jede Gemeinde hat bei Abwassergebühren die alleinige Gebührenhoheit und erstellt eine eigene Abwassersatzung. Je nach Abwassersatzung können eingeleitetes Regenwasser (Oberflächenwasser), auch nach Nutzung durch eine Regenwassernutzungsanlage, erfasst und zu Gebühren herangezogen werden. Wenn der Betreiber einer Regenwassernutzungsanlage durch die Gebührenerhebung gegenüber anderen Grunstücksbesitzern ohne Regenwassernutzungsanlage nicht benachteiligt wird, oder keine Doppelberechnung erfolgt, ist im Grundsatz gegen eine solche Gebührenerhebung nichts einzuwenden, da für die Gebühr auch eine Leistung erfolgt (Abwasserentsorgung und Reinigung). Lediglich in den Fällen, wo bei einer Mischkanalisation das Oberflächenwasser gratis entsorgt wird halte ich eine Gebührenerfassung von Regenwassernutzungsanlagen juristisch für bedenklich.
Inwieweit die Abwassersatzung und Gebührenerhebung Ihrer Gemeinde juristisch korrekt ist, kann und darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Grundsätzlich ist beim Einbau von Wasseruhren in eine Regenwassernutzungsanlage darauf zu achten, daß die Wasseruhr so eingebaut wird, daß ausschließlich das Wasser erfasst wird, das für Toilette und Waschmaschiene genutzt und anschließend in den Kanal abgeleitet wird (hinter dem Abzweig zur Gartenzapfstelle). Ferner muß in die Trinkwassernachspeisung eine zusätzliche Wasseruhr eingebaut werden, um eine Doppelberechnung für das Nachspeisewasser aus bereits erfasstem Trinkwasser zu vermeiden.



Ergänzungsbeitrag
Herbert Schremmer am 02.10.2003

Meine Frage geht an den Experten D. Steinle, der u.a. ausführt:"Lediglich in den Fällen, wo bei einer Mischkanalisation das Oberflächenwasser gratis entsorgt wird, halte ich eine Gebührenerfassung von Regenwassernutzungsanlagen juristisch für bedenklich."
Diese Experten-Meinung ist mir unverständlich. Die Gemeinde veranlagt nach dem "Frischwassermaßstab". Dieser reduziert sich durch eine Regenwassernutzung. Gleichwohl leitet der Grundstückseigentümer Schmutzwasser in die Kanalisation ab, das nicht erfaßt wird (!!).



Die Experten-Antwort von Detlev Steinle

Durch nachlesen des Fachartikels in meinem Ratgeber unter der Rubrik "Gebühren" kommt man schnell auf die Antwort.

Hier ein Zitat aus dem Artikel:
"In den Kanal eingeleitetes Regenwasser ist nach der Nutzung (durch eine Regenwasseranlage) immer noch das gleiche Abwasser wie beim Regenereignis. Es wird lediglich verzögert und in kleinen Portionen in die Kanalisation abgegeben. Die Nutzung des Wassers ist bei der Kostenbetrachtung unerheblich, eigentlich sogar positiv, da zum einen das Dachablaufwasser sich in der Kanalisation ohnehin vermischt und zum anderen das Klärwerk genutztes, bzw. unverdünntes Abwasser besser verarbeiten kann."