Ausführung de facto nur durch
Fachunternehmen?
U. Röding am 07.06.04
Die Stadtverwaltung schreibt in einem Merkblatt: "Als Nachweis über die ordnungsgemäße Erstellung der Brauchwasseranlage ist eine Unternehmerbescheinigung vorzulegen".
Lassen sich
überhaupt
Unternehmer finden, die eine in Eigenleistung hergestellte Anlage
abnehmen
(zumindest zu einem Preis, dass sich die Eigenleistung noch lohnt)?
Leider lassen sich
Stadtverwaltungen
öfter unwissend als Lobbyisten der Wasserindustrie gegen die
Regenwassernutzung
mißbrauchen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, wonach der
Einbau
einer Regenwassernutzungsanlage ausschließlich durch
qualifizierte
Handwerker erfolgen darf.
In der
Trinkwasserverordnung
ist lediglich festgelegt, daß die Gesundheitsämter eine
Regenwassernutzungsanlage
auf Einhaltung der DIN 1988 überprüfen dürfen. Die
AVWasserV
legt lediglich fest, daß Arbeiten an Trinkwasseranlagen nur durch
"konzessionierte" Fachbetriebe durchgeführt werden dürfen
(betrifft
evtl. auch den Anschluß der Trinkwassernachspeisung). Alles
andere
ist beim Bau einer Regenwasseranlage bis 50 cbm
Zisternengröße
ausschließlich im freien Ermessen und der Verantwortung des
Bauherren.
Die geforderte "Unternehmerbescheinigung" bei einer
Regenwassernutzungsanlage
betrifft auch nur die Trinkwassernachspeisung, die der DIN 1988
entsprechen
muß (freier Auslauf).
Damit Kunden von REWALUX bei solchen regionalen (Unsinns-) Verordnungen nicht immer gezwungen sind, lanwierige Prozesse mit ihrer Stadt zu führen, werden alle REWALUX-Anlagen mit einer Konformitätsbescheinigung ausgeliefert, die solche "Unternehmerbescheinigungen" ersetzen.