Regenwassernutzungsanlagen sind nach § 3 AVBWasserV dem Wasserversorger anzuzeigen.
Der Wasserversorger hat das Recht, die Anlage zu prüfen, ob Auswirkungen auf das Trinkwassernetz ausgeschlossen sind und die Vorschriften der DIN 1988, Teil 4 eingehalten wurden, sowie die erforderlichen Kennzeichnungen angebracht sind.

REWALUX liefert mit allen Komplettbausätzen die nachfolgend aufgeführte Konformitätserklärung, die der Anmeldung beim Wasserversorger beigefügt werden kann und dem Anlagenbetreiber als Nachweis für die Sicherheit seiner Anlage dient.
 
 

Konformitätserklärung
Für die Sicherheit von Trinkwasseranlagen

Die REWALUX-Regenwassernutzungsanlage bietet nach dem Stand der Technik die maximale Sicherheit für die öffentliche Trinkwasserversorgung und erfüllt bei sachgerechter Montage gemäß der mitgelieferten Montageanleitung die Vorschriften der DIN 1988, Teil 4 (EN 1717) und TrinkwV2001 (Richtlinie 98/83/EG). 
Die Schnittstelle zwischen Trinkwassernetz und Regenwassernutzungsanlage ist als freier Auslauf gem. obiger DIN ausgeführt.

Markierungen für Rohrleitungen und Zapfstellen, sowie ein Hinweisschild auf die vorhandene Regenwassernutzungsanlage für den Hausanschlußraum sind im Lieferumfang der Anlage enthalten, so daß einer Verwechslung der Rohrleitungsnetze und Zapfstellen vorgebeugt wird.

Eine Auswirkung auf das Trinkwassernetz ist, auch bei Ausfall der technischen Einrichtungen, ausgeschlossen.

Der Betreiber der Anlage wurde in der Montageanleitung darauf hingewiesen, daß eine direkte Verbindung zwischen Trinkwassernetz und Regenwassernutzungsanlage verboten ist und die Trichteröffnungen des freien Auslaufs weder verkleinert, noch verschlossen werden dürfen.

Gemäß TrinkwV2001 ist auch der Betrieb der Waschmaschine mit Regenwasser aus der REWALUX-Regenwassernutzungsanlage in Eigenverantwortung des Nutzers uneingeschränkt zulässig (Bundesrat Drucksache 721/00 vom 08.11.2000).

rechtsverbindliche Unterschift
des Anlagenherstellers
 

      D. Steinle