Das Lastschriftverfahren ist für Kunden ein komfortables und sicheres Zahlungsverfahren. Bei Banklastschrift erteilen Sie mir die Genehmigung, nach erfolgter Lieferung den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto einzuziehen. Dieses Verfahren ist identisch mit der Kartenzahlung im Ladengeschäft (ohne PIN).
Sie können bei der Banklastschrift innerhalb von 8 Wochen Widerspruch bei Ihrer Bank einlegen und die Lastschrift stornieren, wenn Sie mit dem Rechnungsbetrag nicht einverstanden sind.
Hinweis:
Bei Banklastschrift haftet
der Käufer für ausreichende Deckung.
Wird eine Banklastschrift
nicht eingelöst, befindet sich der Schuldner automatisch im Zahlungsverzug.
Bei Privatkunden werden dann gem. § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem Basiszinssatz, bei Geschäftskunden Verzugszinsen
in Höhe 8% über Basiszinssatz berechnet. Für die Einleitung
eines gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens bedarf es keiner
weiteren Mahnung mehr.
Bei Nichteinlösung von Banklastschriften werden zusätzliche Rücklast- und Rückbuchungsgebühren derzeit 5,- € fällig.